Elektronische Einladung zur Mitgliederversammlung zulässig?

Mitgliederversammlung im Verein
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Elektronische Einladung zur Mitgliederversammlung zulässig?

Eine Satzungsbestimmung, die vorsieht, dass zu einer Mitgliederversammlung auf elektronischem Weg eingeladen wird, ist zulässig. Zulässig ist ebenso eine Satzungsregelung, wonach virtuelle oder hybride Mitgliederversammlungen per Video- oder Telefonkonferenz stattfinden (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 08.07.2024, Az. I-3 Wx 69/24).

Worum geht es?

Ein nichtwirtschaftlicher Verein begehrt seine Eintragung in das Vereinsregister. Das zuständige Amtsgericht hat die Registereintragung abgelehnt. 

Zur Begründung hat es unter anderem ausgeführt, dass die in § 6 Nr. 3 Satz 2 der Vereinssatzung enthaltene Regelung, wonach die Einladung zur Mitgliederversammlung grundsätzlich elektronisch erfolgen solle, zu unbestimmt sei, weil mehrere elektronische Übermittlungswege (E-Mail, WhatsApp, dritte Messangerdienste) denkbar seien. 

Zu beanstanden sei schließlich auch die Regelung, dass virtuelle oder hybride Mitgliederversammlungen per Video oder Telefonkonferenz stattfinden. § 32 Abs. 2 BGB gestatte lediglich die Durchführung einer Mitgliederversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation, wozu die Telefonkonferenz gerade nicht zähle.

Dagegen richtet sich die Beschwerde des Vereins, der die Beanstandungen für unberechtigt hält. Das Registergericht hat der Beschwerde nicht abgeholfen und die Sache dem OLG Düsseldorf mit Nichtabhilfebeschluss zur Entscheidung vorgelegt.

Wie hat das Gericht entschieden?

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Bildnachweis: skynesher, Stock-Fotografie-ID: 1148378134

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