Eintragung eines Naturkindergartens als nicht wirtschaftlicher Verein
Eine in Elternarbeit betrieben Kindertagesstätte in Form eines Naturkindergartens kann als nicht wirtschaftlicher Verein ins Vereinsregister eingetragen werden.
Das OLG Hamm hatte in seinem Beschluss vom 07.04.2017 (Az. 27 W 24/17) über die Eintragung eines Naturkindergartens ins Vereinsregister zu befinden. Das Gericht bejahte die Eintragung im konkreten Fall.
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