Einladung zur Mitgliederversammlung: Namensnennung zulässig

Mitgliederversammlung im Verein
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Einladung zur Mitgliederversammlung: Namensnennung zulässig

Bei der Einladung zu einer Mitgliederversammlung, in der es um den Ausschluss eines Vereinsmitgliedes geht, ist auch der Name des vom Ausschluss bedrohten zu nennen, da nur so die Tagesordnung für die Mitglieder durchschaubar ist. Eine Grundrechtsverletzung des Betroffenen ist nicht gegeben.

Das Verfassungsgericht Brandenburg hatte sich in seinem Beschluss vom 19.05.2017 (Az. VfGBbg 9/17) mit der Frage zu beschäftigen, ob man in der Einladung zur Mitgliederversammlung, in der über den Ausschluss eines Mitglieds beschlossen wird, dessen Name genannt werden darf bzw. muss, damit der Tagesordnungspunkt ausreichend genau benannt ist.

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