Einladung zu außerordentlicher Mitgliederversammlung durch die Tagespresse
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Einladung zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung auch über ein Presseorgan erfolgen.
Das OLG Stuttgart hat in seinem Beschluss vom 15.03.2017 (Az. 8 W 103/16) entschieden, dass für den Fall einer Satzungsregelung über die Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung über ein konkret bezeichnetes Presseorgan, diese Regelung auch für eine außerordentliche Mitgliederversammlung gilt, wenn insoweit keine anderweitige Regelung getroffen ist.
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