Einberufung einer Mitgliederversammlung durch eine Minderheit
Die Einberufung einer Mitgliederversammlung auf Verlangen einer Minderheit kann abgelehnt werden, wenn die ordentliche Mitgliederversammlung kurz bevorsteht.
Im zugrundeliegenden Fall beabsichtigte die Minderheit eines Vereins eine vorgezogene Mitgliederversammlung einzuberufen, um die Abwahl und Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern zu erreichen.
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