Einberufung der Mitgliederversammlung per E-Mail
Die Einladung zu einer Mitgliederversammlung eines Vereins per E-Mail kann auch dann zulässig sein, wenn die Satzung die schriftliche Einladung vorsieht.
Das OLG Hamm hat in seinem Beschluss vom 24.9.2015 (Az. 27 W 104/15) entschieden, dass jedenfalls dann, wenn diejenigen Mitglieder per Post eingeladen werden, die dem Verein keine Mailadresse mitgeteilt haben, eine Einladung der übrigen Mitglieder per E-Mail auch dann zulässig ist, wenn in der Satzung eine schriftliche Einladung vorgesehen ist.
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