Ein Verein mit nur einer KiTa kann ein wirtschaftlicher Verein sein
Ein nur eine Kindertagesstätte betreibender Verein ist dann kein Idealverein mehr, wenn er Kinderbetreuungsplätze überhaupt nur oder im Wesentlichen am freien Markt in Konkurrenz zu Drittanbietern anbietet.
In seinem Beschluss vom 11.04.2016 hat das KG Berlin (Az.: 22 W 40/15) überprüft, ob ein Verein, dessen Zweck auf den Betrieb einer Kindertagesstätte gerichtet ist, den Anforderungen des § 21 BGB an einen sog. „Idealverein“ entspricht. Das Gericht verneint diese Frage im konkreten Fall.
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