Die Mitglieder­versammlung und das Coronavirus

Mitglieder­versammlung während Corona
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Die Mitglieder­versammlung und das Coronavirus

Das Coronavirus weitet sich immer mehr aus und ist nun auch in Deutschland angekommen. Fußballspiele finden aufgrund dessen ohne Zuschauer statt und Messen sowie andere Großveranstaltungen werden abgesagt.

Auch Vereine, bei denen die meist nur jährlich stattfindende Mitgliederversammlung bevorsteht, stehen vor der Frage, wie sie vorgehen sollen und was rechtlich möglich ist. Die folgenden Hinweise sollen Euch (insbesondere den Vereinsvorständen) in diesen Fragen eine Hilfestellung geben und einen Überblick verschaffen.

Darf, sollte oder muss die Mitgliederversammlung abgesagt werden?

Die Behörden empfehlen, Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern abzusagen. Eine Verpflichtung gibt es nicht. Auch wenn weniger als 1.000 Teilnehmer erwartet werden, sollte der Vereinsvorstand darüber nachdenken, die Versammlung abzusagen bzw. zu verlegen. Insbesondere dann, wenn Mitglieder mit besonderen Risikofaktoren erwartet werden (z.B. ältere Menschen oder Menschen mit Vorerkrankungen), sollte die Versammlung „gecancelt“ werden. Keinesfalls sollten nur Personen mit Risikofaktoren „ausgeladen“ werden, um eine Ansteckungsgefahr zu minimieren. Dies würde nämlich dazu führen, dass die gefassten Beschlüsse anfechtbar sind. Der Verein würde also ein erhebliches rechtliches Risiko eingehen.

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Kommentare (2)

  • Raimund Gerner

    Moin Herr Krüger,
    es wäre toll, wenn man die Beiträge aus ausdrucken und ggf. im Vorstand verteilen könnte.
    Dazu müsste m.E. eine Urheberrechtsfreigabe vermerkt sein. Dieses könnte durch ggf. durch eine Kontaktadresse erfolgen. Hätte auch den Charm, neue „Kundenadressen“ zu erhalten.
    Mit freundlichen Grüßen
    Raimund Gerner

    16. April 2020 at 8:51
    • Thomas Krüger

      Moin Herr Gerner,

      herzlichen Dank für Ihre Anmerkung. Das Urheberrecht an allen Beiträgen auf Vereinfacher.de liegt natürlich bei uns. Sie sind aber selbstverständlich frei darin, Beiträge auszudrucken und zum hausinternen Gebrauch an andere Vorstandsmitglieder weiterzugeben.
      Weiterhin viel Spaß mit dem Vereinfacher,

      beste Grüße Thomas Krüger

      16. April 2020 at 14:22

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