Deutsche Umwelthilfe e. V. scheitert auch vor OLG München

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Deutsche Umwelthilfe e. V. scheitert auch vor OLG München

Die Deutsche Umwelthilfe e. V. ist mit ihrer Klimaklage gegen den Autobauer BMW nun auch in zweiter Instanz vor dem OLG München gescheitert (OLG München, Urt. v. 12.10.2023, Az. 32 U 936/23).

Worum geht es?

Bereits Anfang des Jahres scheiterte die Deutsche Umwelthilfe e. V. in erster Instanz mit ihrer Klage gegen BMW. Die Organisation will erreichen, dass der Münchner Autobauer den Verkauf von Benzin- und Dieselautos ab 2030 einstellt und bis dahin die CO2-Emissionen reduziert.

Hintergrund des juristischen Tauziehens ist der sogenannte Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts 2021: Laut dem Beschluss des höchsten deutschen Gerichts zählt der Schutz vor Umweltbelastungen zu den Schutzverpflichtungen des Staates, was ausdrücklich Schutz vor den Gefahren des Klimawandels einschließt.

Wie entschied das Gericht?

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Bildnachweis: scaliger, Stock-Fotografie-ID: 1236160727

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