Deutsche Umwelthilfe e. V. macht Druck: Gericht verpflichtet Regierung zu zusätzlichen Klima-Maßnahmen

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Deutsche Umwelthilfe e. V. macht Druck: Gericht verpflichtet Regierung zu zusätzlichen Klima-Maßnahmen

Die Bundesregierung muss zusätzliche Sofortmaßnahmen beschließen, um die Klimagase aus Verkehr und Gebäuden zu drücken (OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 30.11.2023, Az. 11 A 11/22).

Worum geht es?

Geklagt hatten die Umweltverbände Deutsche Umwelthilfe e. V. und Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. Die Umweltschützer waren vor Gericht gezogen, weil aus ihrer Sicht die zuständigen Ministerien nicht ausreichend gehandelt haben, als die zulässige Menge von Klimagasen in den beiden Sektoren überschritten wurde.

§ 8 des Klimaschutzgesetzes gibt vor, dass das zuständige Ministerium mit einem Sofortprogramm gegensteuern muss, wenn die für einen Sektor zulässige Menge von Klimagasen in einem Jahr überschritten wird. Die Bundesregierung müsste dieses dann auch beschließen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hatten im Juli 2022 solche Sofortprogramme vorgelegt, jedoch blieb ein Beschluss der Regierung hierüber aus; stattdessen wurde im Oktober das „Klimaschutzprogramm 2023“ vorgelegt.

Wie entschied das Gericht?

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