Defizit bei Aldi-Nord: Rückgabe von Elektrogeräten nicht möglich

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Defizit bei Aldi-Nord: Rückgabe von Elektrogeräten nicht möglich

Nachdem ein Kunde alte Elektrogeräte in einer Aldi-Nord-Filiale zurückgeben will, dies jedoch missglückt, bescheinigt das LG Köln dem Konzern nun Defizite bei der gesetzlichen Rücknahmepflicht (LG Köln, Urt. v. 23.07.2024, Az. 84 O 124/23).

Worum geht es?

Seit Juli 2022 müssen Supermärkte und Discounter mit einer Verkaufsfläche von über 800 Quadratmetern kostenlos Elektrogeräte mit einer Kantenlänge von 25 cm zurücknehmen. Sind die Geräte größer, müssen sie nur zurückgenommen werden, wenn der Kunde zugleich ein vergleichbares Neugerät in dem Laden kauft.

Ein Mitarbeiter der Deutschen Umwelthilfe e.V. hatte letztes Jahr vergeblich versucht, in einer Aldi-Nord-Filiale drei Elektrogeräte zurückzugeben. Hierbei handelte es sich um Kleingeräte, nämlich einen Mixer, ein Ladekabel und ein Rasierapparat. Der Discounter hätte diese Geräte annehmen müssen, tat es jedoch nicht.

Aldi-Nord schloss zunächst aus, dass die Rücknahme verweigert wurde. Die Mitarbeiter seien schließlich über die Rücknahmepflicht informiert worden. Die Aldi-Mitarbeiterin, welche die Rücknahme verweigerte, hatte laut eigener Aussage aber keine Kenntnis von der entsprechenden Vorschrift. Aldi habe sie nicht entsprechend unterrichtet oder geschult. 

Wie hat das Gericht entschieden?

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Bildnachweis: Mickis-Fotowelt, Stock-Fotografie-ID: 1256542364

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