Coronakrise – Erleichterungen im Vereinsrecht

Virtuelle Mitgliederversammlung
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Coronakrise – Erleichterungen im Vereinsrecht

Die Coronakrise schränkt das öffentliche Leben immer mehr ein. Auch Vereine sind betroffen. Aufgrund der in den einzelnen Bundesländern geregelten Ansammlungs- und Versammlungsverbote sowie der Kontaktbeschränkungen können Mitgliederversammlungen zurzeit nicht stattfinden.

Zwar gibt es in manchen Bundesländern Erleichterungen in Bezug auf ehrenamtliche Tätigkeiten. Allerdings führt dies nicht dazu, dass gemeinnützige Vereine Mitgliederversammlungen abhalten können. Die Handlungsmöglichkeiten von Vereinen sind daher erheblich eingeschränkt.

Die Bundesregierung hat nunmehr kurzfristig einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der Vereinen insoweit Erleichterungen verschaffen soll. Diesem Gesetzentwurf wurde heute vom Bundestag zugestimmt. Eine Genehmigung des Bundesrates wird voraussichtlich am Freitag, den 27.03.2020 erfolgen. Sobald das Gesetz dann verkündet worden ist, tritt es unmittelbar in Kraft.

Der Gesetzentwurf enthält die folgenden Regelungen:

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