Compliance-Pflichten des Geschäftsführungsorgans

Compliance Checkliste
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Compliance-Pflichten des Geschäftsführungsorgans

Zu den Sorgfalts-, Überwachungs- und Organisationspflichten eines Geschäftsführers gehört auch die Errichtung eines Compliance-Management-Systems (OLG Nürnberg, Urt. v. 30.03.2022, Az. 12 U 1520/19). 

Worum geht es? 

Eine GmbH & Co. KG, die hiesige Klägerin, gab an ihre Kunden Tankkarten aus, damit diese an den von der Gesellschaft betriebenen Tankstellen bargeldlos tanken können. Einige Kunden haben jedoch ihre Tankrechnungen bei der Gesellschaft aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten nicht mehr beglichen oder das Kreditlimit ihrer Tankkarte überzogen. Der zuständige Mitarbeiter der Klägerin verschleierte jedoch die Zahlungsrückstände der Kunden. Auf diese Weise ermöglichte der Mitarbeiter die weitere Betankung der Fahrzeuge, obwohl schon Zahlungsrückstände entstanden waren. Über das Vermögen der Kunden wurden im Laufe der Zeit Insolvenzverfahren eröffnet. Der GmbH & Co. KG entstand ein Schaden von insgesamt rund 860.000 €.

Die GmbH & Co. KG verlangt nunmehr Schadensersatz von dem Geschäftsführer ihrer Komplementärin. Der Geschäftsführer habe seine Sorgfaltspflichten verletzt, da er keine Maßnahmen ergriffen habe, um den schadensträchtigen Bereich bezüglich der Ausgabe und Überwachung der Tankkarten zu überwachen und einem Missbrauch vorzubeugen. 

Wie entschied das Gericht? 

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