Bezeichnung als „Institut“: Irreführung durch Privatunternehmen?
Fügt ein Privatunternehmen der Bezeichnung „Institut“ einen Zusatz bei, der weder identisch mit universitären Studiengängen oder Forschungszweigen ist, noch auf eine bestimmte Fachrichtung hinweist und damit nicht geeignet ist, die Vorstellung einer wissenschaftlichen Einrichtung zu verstärken, ist keine Irreführung nach § 18 II HGB anzunehmen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.08.2023, Az. I-3 Wx 104/23).
Worum geht es?
Am 23.05.2023 wurde die gegründete GmbH unter der Firma „Institut für Einfachheit GmbH“ zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet. Das Registergericht hat daraufhin mitgeteilt, dass der Anmeldung nicht entsprochen werden könne. Die gewählte Firmenbezeichnung sei irreführend nach § 18 II HGB, da die Verwendung des Begriffs „Institut“ den Eindruck erwecke, dass es sich um eine öffentlich oder eine unter öffentlicher Aufsicht stehende Institution handele.
Die Beteiligte meint, die Bezeichnung „Institut“ sei in Verbindung mit den Worten „für Einfachheit“ zu sehen und dadurch erkennbar eine ironische Bezeichnung. Diese solle durch die Kontrastierung des eher mit Komplexität und schwierigen Dingen assoziierten Wortes „Institut“ mit den Worten „für Einfachheit“ unterstrichen werden. Durch den Zusatz sei eindeutig klargestellt, dass es sich nicht um eine öffentliche oder unter öffentlicher Aufsicht stehende, wissenschaftliche Einrichtung handele.
Das Registergericht hat die Auffassung vertreten, dass die Anforderungen der Rechtsprechung für eine zulässige Verwendung des Begriffs „Institut“ nicht erfüllt seien. Vielmehr entstehe der Eindruck, dass es sich um ein „klassisches“ Institut handele, das sich der Erforschung des Themas „Einfachheit“ widme.
Wie entschied das Gericht?
…
Dies ist geschützter Inhalt. Du benötigst nur eine kostenlose Mitgliedschaft, um ihn anzusehen. Dafür reicht Deine E-Mail-Adresse.
Schon Mitglied? Hier einloggen:
Bildnachweis: KamiPhotos, Stock-Fotografie-ID: 1453037517
Schreibe einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.