Beschlagnahme im Vereinsverbotsverfahren

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Beschlagnahme im Vereinsverbotsverfahren

In einem vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahren kann eine allgemein gehaltene Beschlagnahmeanordnung im Vorfeld einer Durchsuchung richterlich angeordnet werden.

Bei dem Antragsgegner des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht Kassel (Beschluss vom 21.12.2018, Az. 8 E 545/18) handelt es sich um die Ehefrau des bis März 2017 selbst ernannten „World President“ eines Vereins, welcher sich in Haft befindet. Gegen den Verein läuft ein vereinsrechtliches Ermittlungsverfahren, welches durch das Bundesinnenministerium geführt wird. Nach einem entsprechenden Ermittlungsersuchen und eines Antrags des Hessischen Landeskriminalamts ordnete das Verwaltungsgericht Darmstadt eine Durchsuchung der Wohn- und Nebenräume und der dazugehörigen Grundstücke und Fahrzeuge der Antragsgegnerin an. Ferner erließ das Gericht eine Beschlagnahmeanordnung von Gegenständen und Unterlagen einschließlich Computern, Mobiltelefonen, Datenträgern und Speichermedien. Ziel war hierbei, die Strukturen des Vereins zu ergründen.

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