Bei Eintragungen im Vereinsregister kommt es nicht nur auf die Satzung an

Geschrieben von: Schomerus

Bei Eintragungen im Vereinsregister kommt es nicht nur auf die Satzung an

Die Feststellung der wirtschaftlichen Ausrichtung eines Vereins erfordert auch eine Betrachtung der tatsächlichen Verhältnisse.

Das KG Berlin hat mit Beschluss vom 03.06.2016 (Az. 22 W 122/15) entschieden, dass ein Registergericht von einem wirtschaftlichen Zweck nur ausgehen darf, wenn die entsprechenden Tatsachen feststehen, wobei nicht nur die Angaben in der Satzung heranzuziehen sind.

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