Ausschluss aus einem Golfverein unwirksam – nicht alle Tatsachen festgestellt

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Ausschluss aus einem Golfverein unwirksam – nicht alle Tatsachen festgestellt

Ein Ausschluss eines Mitglieds kann nur beschlossen werden, wenn die zugrundeliegenden Tatsachen objektiv ermittelt und dem Betroffenen vollständig zur Kenntnis im Rahmen einer Anhörung zur Kenntnis gebracht worden sind. 

Im Rahmen des Verfahrens vor dem Landgericht Detmold (Urteil vom 31.10.2018, Az. 03 S 69/18) stritten die Parteien um die Wirksamkeit des Ausschlusses des Klägers aus dem beklagten Golfverein. Nach der  Satzung des Golfvereins kann ein Mitglied durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, der in grober Weise das Ansehen oder die Interessen des Vereins schädigt oder nachhaltig gegen die Satzung verstößt.

Dies ist geschützter Inhalt. Du benötigst nur eine kostenlose Mitgliedschaft, um ihn anzusehen. Dafür reicht Deine E-Mail-Adresse.

Schon Mitglied? Hier einloggen:

Teile diesen Beitrag

Schreibe einen Kommentar