Antrag auf Löschung eines Tennisvereins aus dem Vereinsregister

Tennis
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Antrag auf Löschung eines Tennisvereins aus dem Vereinsregister

Der Rechtspfleger des Amtsgerichts Wuppertal hatte den Antrag auf Löschung des Vereins aus dem Vereinsregister abgelehnt. Das OLG Düsseldorf hat die Entscheidung nicht bestätigt und den Rechtspfleger zur Löschung des Vereins verpflichtet (Beschluss v. 22.09.2022, Az. 25 Wx 26/22).

Was ist passiert?

Die Beteiligte des Verfahrens, die den Antrag auf Löschung des Tennisvereins aus dem Vereinsregister beantragt hat, war damals Gründungsmitglied und Vorstandsvorsitzende des im Jahr 2007 gegründeten Vereins. Die Mitglieder des Vereins waren inzwischen nach ihrem Vorbringen alle aus dem Verein ausgetreten, als sie Löschung beantragt hat. Auch die Antragstellerin hat ihre Tätigkeit für den Verein aufgegeben.

Mit notariell beglaubigtem Schreiben vom 29.10.2021 hat sie gegenüber dem Amtsgericht mitgeteilt, dass alle Mitglieder aus dem Verein ausgetreten und dieser liquidationslos erloschen sei.

Der zuständige Rechtspfleger hatte die Löschung jedoch nicht wie beantragt vorgenommen. Er war der Ansicht, dass der Verein nach wie vor ein Mitglied habe. Ferner habe die Antragstellerin den Antrag auf Löschung als alleinvertretungsberechtigter Vorstand erklärt. Jedoch sei dies nur bei gleichzeitiger Mitgliedschaft im Verein möglich.

Wie entschied das Gericht?

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