Antrag auf Anerkennung als Naturschutzvereinigung ist gescheitert

Ist ein Bodenschutzverein eine Naturschutzvereinigung?
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Antrag auf Anerkennung als Naturschutzvereinigung ist gescheitert

Ein Verein, der sich satzungsgemäß für den Bodenschutz einsetzt, kann nicht als Naturschutzvereinigung anerkannt werden. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht am 3.02.2022 (Akt. 7 C 2.21).

Ist ein Bodenschutzverein eine Naturschutzvereinigung?

Der Kläger beantragte seine Anerkennung als Naturschutzvereinigung, gemäß § 3 UmwRG. Als Naturschutzvereinigung kann anerkannt werden, wer vorwiegend zum Zwecke des Umwelt- und Naturschutzes tätig ist.

Der gemeinnützige Bodenschutzverein ist 1995 gegründet worden. Er setzt sich bundesweit laut eigener Satzung für den Erhalt des Bodens als Naturkörper ein. Im Jahr 2016 stellte der Verein den Antrag auf Anerkennung als Umweltvereinigung und Naturschutzvereinigung. Dem Antrag auf Anerkennung als Umweltvereinigung wurde stattgegeben, der auf Anerkennung als Naturschutzvereinigung wurde hingegen abgelehnt.

Eine Vereinigung, die sich ausschließlich auf ein einzelnes Umweltmedium wie den Boden beschränke, fördere nicht im Schwerpunkt Ziele des Naturschutzes, so das Bundesamt für Naturschutz. Vereine, die sich auf den Erhalt einzelner Umweltmedien spezialisiert haben, wie Wasser, Boden oder Luft, seien eher dem klassischen Umweltschutz zuzuordnen. Der Antrag auf Anerkennung als Naturschutzvereinigung wurde daher von der zuständigen Behörde abgelehnt. Anschließend legte der Verein eine Klage bei dem zuständigen Verwaltungsgericht ein.

Das OVG Magdeburg gab dem Bodenschutzverein recht. Der Verein habe einen Anspruch auf Anerkennung als Naturschutzvereinigung, da es ausreiche, dass ein wesentlicher Teil auf den Naturschutz gerichtet ist. Gegen diese Entscheidung legte sodann das Bundesamt Revision zum Bundesverwaltungsgericht ein.

Begründung des BVerwG

Dies ist geschützter Inhalt. Du benötigst nur eine kostenlose Mitgliedschaft, um ihn anzusehen. Dafür reicht Deine E-Mail-Adresse.

Schon Mitglied? Hier einloggen:

Bild: IMAGO / aal.photo / 136037842

Teile diesen Beitrag

Schreibe einen Kommentar