Annahmepflicht für Altgeräte: Umwelthilfe e.V. siegt gegen Aldi Süd und Lidl

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Annahmepflicht für Altgeräte: Umwelthilfe e.V. siegt gegen Aldi Süd und Lidl

Größere Unternehmen, die Elektrogeräte verkaufen, sind gesetzlich auch zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet. Diese Pflicht trifft auch Discounter wie Aldi Süd und Lidl (LG Mainz, Urt. v. 30.1.2024, Az. 5 O 323/22).

Worum geht es?

Seit 2022 ist die Rücknahmepflicht im Elektro- und Elektronikgerätegesetz vorgeschrieben. Supermärkte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern müssen kostenlos Elektrogeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 Centimetern zurücknehmen. Das sind zum Beispiel Rasierer, Elektrozahnbürsten, Ladegeräte oder kleine Toaster. Ist das Gerät größer, muss es nur zurückgenommen werden, wenn der Kunde im Laden zugleich ein vergleichbares Neugerät kauft. 

Zunächst testeten die Umweltschützer zwei Aldi Süd-Märkte. Einer der beiden verweigerte die Annahme von oben genannten Altgeräten. Beim Besuch der Deutschen Umwelthilfe e.V. von fünf Lidl-Filialen, lehnten zwei weitere die Rücknahme ab. Daraufhin zog der Verein vor Gericht.

Die DUH fordert konsequente Kontrollen durch Landesbehörden und kündigte weitere Testbesuche bei Supermärkten und Drogerien an.

Wie hat das Gericht entschieden?

Dies ist geschützter Inhalt. Du benötigst nur eine kostenlose Mitgliedschaft, um ihn anzusehen. Dafür reicht Deine E-Mail-Adresse.

Schon Mitglied? Hier einloggen:

Bildnachweis: JFsPic, Stock-Fotografie-ID: 1007954260

Teile diesen Beitrag

Schreibe einen Kommentar