Anerkennung als regionaler Landesverband

Anerkennung als regionaler Landesverband
Geschrieben von: Schomerus

Anerkennung als regionaler Landesverband

Für die Gründung und Anerkennung eines Landesverbandes ist grundsätzlich ein besonderes regionales Bedürfnis erforderlich.

Das Amtsgericht Duisburg hatte in seinem Urteil vom 24.04.2019 (Az. 52 C 3753/17) über die Gründung eines Landesverbandes zu entscheiden. Beim Beklagten, der Mitglied im Verband für das Deutsche Hundewesen e.V. (Dachverband) ist, handelt es sich um einen Rassehundezuchtverein mit Sitz in Duisburg. Gemäß seiner Satzung gliedert sich der Beklagte in Landesverbände, in denen wiederum Gruppen bzw. Sektionen zusammengeschlossen sind. Die Landesverbände stellen die mittlere Ebene im Aufbau des Beklagten dar. Beim Kläger handelt es sich ebenfalls um einen eingetragenen Verein. Dessen Gründungsmitglieder sind wiederum Mitglieder zweier Gruppen, die ursprünglich dem Landesverband Berlin-Brandenburg e.V. des Beklagten angehörten, dort jedoch ausgetreten sind. Eine Aufnahme in den Landesverband „Brandenburg 2000“ wurde durch den Verband abgelehnt. Der Kläger begehrt nunmehr die Anerkennung als Landesverband des Beklagten. Der Beklagte verweigert die Zustimmung. Die Satzung des Beklagten sieht die Anrufung der Ehrengerichtsbarkeit als vereinsinterner Rechtsweg vor.

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