ADAC bleibt weiterhin eingetragener Verein

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

ADAC bleibt weiterhin eingetragener Verein

Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) darf auch in Zukunft als Verein im Vereinsregister eingetragen bleiben und wird nicht gelöscht. Eine der Eintragung entgegenstehende wirtschaftliche Betätigung des ADAC konnte nicht festgestellt werden.

Das Amtsgericht München hat mit Beschluss vom 17.01.2017 (Az. VR 304) eine Löschung des ADAC e.V. von Amtswegen abgelehnt.

Im Zuge des „Manipulationsskandals“ des ADAC aus dem Jahr 2014, bei dem bekannt wurde, dass der ADAC die Wahl zum Autopreis „Gelber Engel“ beeinflusst hat, wurde die Rechtmäßigkeit der Registereintragung des ADAC in Zweifel gezogen. Der ADAC änderte daraufhin Entscheidungs- und Beteiligungstrukturen und lagerte bestimmte Tätigkeiten aus. Auf Anregung wurde ein Verfahren betreffend die Löschung des Vereins aus dem Vereinsregister gemäß § 395 FamFG eingeleitet, in dem das Vorliegen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs überprüft wurde.

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