Fortführung eines Vereins bei Amtslöschung

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Fortführung eines Vereins bei Amtslöschung

Wird ein eingetragener Verein aufgrund von Zweckverfehlung von Amts wegen gelöscht, kommt ein Fortbestand des Vereins als nicht eingetragener Verein nur dann in Betracht, wenn die Vereinsmitglieder in einer unverzüglich einberufenen Mitgliederversammlung die Fortsetzung beschließen.

Das OLG Frankfurt a.M. hatte sich in seinem Urteil vom 08.03.2018 (Az. 6 U 221/16) mit einer marken- und kennzeichenrechtlichen Problematik zu befassen, auf die hier nicht näher eingegangen werden soll. Bei dem Beklagten handelt es sich um ein 1987 als Verband von Mitwohnzentralen gegründeter eingetragener Verein, der seine Mitglieder berät und betreut. Im Lauf der Berufungsinstanz teilte der Beklagte mit, dass das zuständige Amtsgericht mittels Verfügung seine Löschung aus dem Vereinsregister wegen Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit angeordnet hat.

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