Auch Frauen dürfen Vereinsmitglieder sein

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Auch Frauen dürfen Vereinsmitglieder sein

Eine Satzungsänderung eines bisherigen auf Männer beschränkten Verein, die besagt, dass nunmehr auch Frauen die Mitgliedschaft erwerben können, ist zulässig.

Das OLG Frankfurt hatte in seinem Urteil vom 06.07.2018 (Az. 3 U 22/17) über eine Satzungsänderung zu entscheiden, mit welcher der bisher grundsätzlich nur Männern zugängliche beklagte Verein für Personen jeden Geschlechts geöffnet werden soll. Der Kläger ist Mitglied in dem 1919 gegründeten beklagten Frankfurter Verein. Mitglied in diesem Verein konnte bis zum Jahre 2015 „jeder Mann“ werden, der die Vereinszwecke fördert. Im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung diskutierten die Mitglieder unter der Leitung ihres Präsidenten über eine beabsichtigte Satzungsänderung. Diese sah vor, dass jeder, der die Vereinszwecke fördert, Mitglied werden könne. Der Änderungsvorschlag wurde mit der erforderlichen ¾-Mehrheit angenommen. Der Kläger hielt den Beschluss über diese Satzungsänderung für unwirksam.

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