Verbandsgeldbuße gegen den DFB im Sommermärchen-Prozess!

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Verbandsgeldbuße gegen den DFB im Sommermärchen-Prozess!

Das LG Frankfurt entscheidet über den Vorwurf der Steuerhinterziehung im Sommermärchen-Prozess zu Lasten des DFB. Zudem zieht das Verhalten des Verbands starke Kritik in der Urteilsbegründung mit sich (LG Frankfurt, Urt. v. 25.06.2025, Az. 5/2 KLs 11/18 – 7550 Js 242375/15).

Worum geht es?

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand der Vorwurf der Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland. Angeklagt war nicht eine Einzelperson, sondern der Deutsche Fußball-Bund (DFB) selbst.

Konkret geht es um eine Zahlung in Höhe von 6,7 Millionen Euro, die der DFB im Jahr 2005 an den Fußball-Weltverband FIFA geleistet hatte. Diese Summe gelangte anschließend auf ein Konto des französischen Unternehmers Robert Louis-Dreyfus, der Franz Beckenbauer im Jahr 2002 zehn Millionen Schweizer Franken zur Verfügung gestellt hatte. Laut Darstellung der Anklage handelte es sich bei dem Geldfluss um eine verschleierte Rückzahlung eines privaten Darlehens, das fälschlich als Beitrag zu einer geplanten und letztlich abgesagten WM-Eröffnungsgala deklariert und steuerlich als Betriebsausgabe verbucht wurde.

Die Staatsanwaltschaft warf dem DFB vor, durch diese falsche Deklaration Steuern in Höhe von etwa 2,7 Millionen Euro hinterzogen zu haben. Dabei wurde insbesondere auf das Handeln mehrerer ehemaliger Spitzenfunktionäre Bezug genommen: Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt. Diese waren zunächst Mitangeklagte, das Verfahren gegen sie wurde jedoch gegen Geldauflagen eingestellt. Der DFB selbst wurde schließlich als Verband gemäß § 30 OWiG in das Strafverfahren einbezogen. Grundlage der Einbeziehung war der Vorwurf, dass leitende Personen des Verbandes vorsätzlich Straftaten begangen haben, durch die der Verband bereichert wurde.

Wie hat das Gericht entschieden?

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Bildnachweis: TBE, Stock-Fotografie-ID: 494339402 

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