Umsatzsteuerliche Behandlung der Erlöse aus der Veräußerung von Beteiligungen einer im Bereich der Auftragsforschung tätigen gemeinnützigen GmbH

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Umsatzsteuerliche Behandlung der Erlöse aus der Veräußerung von Beteiligungen einer im Bereich der Auftragsforschung tätigen gemeinnützigen GmbH

Die Veräußerung der Beteiligung einer im Bereich der Auftragsforschung tätigen gemeinnützigen Gesellschaft, an die der Gesellschafter zuvor entgeltliche Leistungen im Rahmen seines Unternehmens erbracht hat, erfolgt nicht im Rahmen der Vermögensverwaltung und unterliegt daher der Umsatzsteuer.

Über welchen Sachverhalt musste der Bundesfinanzhof entscheiden?

Bei der Klägerin handelte es sich um eine gemeinnützige GmbH, die im Bereich der Auftragsforschung tätig ist. Die Gesellschaft war in den Jahren 2002 bis 2004 Alleingesellschafterin eine GmbH. Von dieser vereinnahmte sie Beteiligungserträge und Mieteinnahmen. Im Jahr 2004 wurde die Beteiligung verkauft.

Nach § 68 Nr. 9 Abgabenordnung sind Zweckbetriebe auch Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, deren Träger sich überwiegend aus Zuwendungen der öffentlichen Hand oder Dritter oder aus der Vermögensverwaltung finanziert. Das beklagte Finanzamt sah dieses Finanzierungserfordernis für die Jahre 2004 und 2005 als nicht erfüllt an und ordnete die Leistungen im Bereich der Auftragsforschung nicht dem ermäßigten Steuersatz zu. Das Finanzamt ordnete nämlich u.a. den Veräußerungserlös dem wirtschaftlichen Bereich der Gesellschaft zu. Die Klägerin war hingegen der Ansicht, dass es sich lediglich um eine unschädliche Vermögensverwaltung handele. Gegen eine ablehnende Einspruchsentscheidung erhob die gemeinnützige GmbH Klage zum Finanzgericht Sachsen. Das Gericht wies die Klage ab, wogegen die Gesellschaft Revision einlegte.

Wie hat der BFH entschieden?

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