Umsatzsteuerbefreiung von Eingliederungsmaßnahmen
Die Leistungen einer selbständigen Erzieherin und Betreuerin (Eingliederungsmaßnahmen) sind umsatzsteuerpflichtig. Eine Umsatzsteuerbefreiung erfordert eine Vereinbarung nach § 75 SGB XII.
Der BFH hat mit seinem Urteil vom 09.03.2017 (Az. V R 39/16) entschieden, dass die Beschränkung der Umsatzsteuerfreiheit für Eingliederungsmaßnahmen auf die Leistungen von Unternehmen, mit denen einer Vereinbarung nach § 75 SGB XII besteht, mit dem Unionsrecht vereinbar ist.
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