Umsatzsteuerbarkeit von Preisgeldern eines Berufsreiters

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Umsatzsteuerbarkeit von Preisgeldern eines Berufsreiters

Preisgelder, die ein Reiter im Falle der erfolgreichen Teilnahme an einem Reitturnier erhält, sind kein Entgelt für eine steuerbare Leistung des Reiters.

Worüber musste der Bundesfinanzhof entscheiden?

Der Kläger betrieb einen Turnier- und Ausbildungsstall für Pferde. Er nahm selbst auch an Reitturnieren teil und erhielt im Falle der erfolgreichen Turnierteilnahme Preisgelder. Er nutzte hierbei sowohl fremde Pferde, als auch eigene Pferde bzw. solche, deren Miteigentümer er war. Bei einer Turnierteilnahme mit fremden Pferden schloss der Kläger Überlassungsvereinbarungen mit den jeweiligen Eigentümern ab. Der Eigentümer des Pferdes stellte dieses dem Turnier- und Ausbildungsstall zur Verfügung, er verzichtete auf jegliches Weisungsrecht für Training und Einsatz des Pferdes und übernahm die Kosten für den Unterhalt, den Hufschmied, den Tierarzt und den Turniereinsatz.

Im Gegenzug erhielt der Eigentümer aus den Teilnahmen an den Turnierveranstaltungen die Hälfte der gewonnenen Geldpreise. Daneben schloss der Kläger gesonderte Pferdeeinstellungs- und Versorgungsverträge mit den Pferdeeigentümern ab. Für diese Pensionsleistungen vereinbarten die Vertragsparteien monatlich ein gesondertes Entgelt. Zur professionellen Unterstellung und Pflege der Pferde gehörten die Fütterung, das tägliche Bewegen sowie die Betreuung durch einen Tierarzt und einen Hufschmied. Soweit die fremden Pferde weiter ausgebildet und vom Kläger auf diversen in- und ausländischen Turnieren geritten wurden, übernahm der Kläger die Logistik.

Die Preisgelder wurden vom jeweiligen Turnierveranstalter in voller Höhe an den Kläger ausgezahlt; dieser leitete nach Abzug seines Anteils den verbleibenden Betrag an den jeweiligen Eigentümer weiter. Das beklagte Finanzamt legte den Regelsteuersatz zugrunde. Das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommers entschied zugunsten des Klägers und stellte u.a. fest, dass das Finanzamt die Turniererlöse im In- und Ausland unzutreffend als steuerbare und steuerpflichtige Leistung des Klägers gegenüber den Eigentümern der Pferde behandelt hat. Gegen diese Entscheidung legte das Finanzamt das Rechtsmittel der Revision ein.

Zu welchem Ergebnis kam der BFH?

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