Spende eines Vereins an die Tochtergesellschaft

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Spende eines Vereins an die Tochtergesellschaft

Zuwendungen eines gemeinnützigen Vereins an seine gemeinnützige Tochtergesellschaft können als Spenden abgezogen werden. Voraussetzung ist, dass das Hauptmotiv für die Spende die Förderung der Satzungszwecke ist.

Worüber musste das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entscheiden?

Im zugrundeliegenden Fall geht es um einen gemeinnützigen Verein, der über eine Tochtergesellschaft in der Rechtsform der gGmbH (gemeinnützige GmbH) verfügte. Der Verein spendete der Tochtergesellschaft, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befand, mehrere Beträge. Das beklagte Finanzamt verweigerte den Abzug der Spende Es handele sich bei den Zahlungen um eine verdeckte Einlage. Eine solche schließe den Spendenabzug aus. Gegen die entsprechenden Steuerbescheide legte der Verein Einspruch ein, welche jedoch keinen Erfolg hatten. Daher erhob der Verein Klage zum Finanzgericht.

Welche Entscheidung hat das Finanzgericht getroffen?

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