Keine Ahnung von Steuerrecht: Unwissenheit schützt vor Schaden?

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Keine Ahnung von Steuerrecht: Unwissenheit schützt vor Schaden?

Wurden aus Un­kennt­nis wich­ti­ge Do­ku­men­te nicht bei der Steu­er vor­ge­legt, war das zwar fahr­läs­sig, aber nicht grob fahr­läs­sig (LG Nürnberg-Fürth, Beschl. v. 13.03.2025, Az. 12 Qs 62/24).

Worum geht es?

Bei einer Betriebsprüfung fand das Finanzamt einen Kooperationsvertrag mit dem Lebensgefährten der alleinigen Inhaberin der GmbH über den An- und Verkauf von Immobilien. Näheres sollte sich aus einem Projektplan ergeben, der aber nicht vorlag. Die GmbH hatte zwar Provisionszahlungen in Höhe von 560.000 Euro an den Vertragspartner erbracht, legte aber keinerlei Belege für erbrachte Leistungen vor. 

Das Finanzamt leitete daher ein Steuerstrafverfahren ein und durchsuchte die Räumlichkeiten. Bei dieser Durchsuchung fanden sich die erforderlichen Nachweise und das Verfahren wurde eingestellt. Die Steuerpflichtige machte nun eine Entschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) geltend. 

Das Amtsgericht war der Auffassung, die Steuerpflichtige habe die Durchsuchung quasi provoziert, weil sie die Nachweise nicht gleich vorgelegt habe. Ein Anspruch auf Entschädigung bestehe daher nicht.

Wie hat das Gericht entschieden?

Dies ist geschützter Inhalt. Du benötigst nur eine kostenlose Mitgliedschaft, um ihn anzusehen. Dafür reicht Deine E-Mail-Adresse.

Schon Mitglied? Hier einloggen:

Bildnachweis: Stadtratte, Stock-Fotografie-ID: 1141436813 

Teile diesen Beitrag

Schreibe einen Kommentar