Keine Ahnung von Steuerrecht: Unwissenheit schützt vor Schaden?
Wurden aus Unkenntnis wichtige Dokumente nicht bei der Steuer vorgelegt, war das zwar fahrlässig, aber nicht grob fahrlässig (LG Nürnberg-Fürth, Beschl. v. 13.03.2025, Az. 12 Qs 62/24).
Worum geht es?
Bei einer Betriebsprüfung fand das Finanzamt einen Kooperationsvertrag mit dem Lebensgefährten der alleinigen Inhaberin der GmbH über den An- und Verkauf von Immobilien. Näheres sollte sich aus einem Projektplan ergeben, der aber nicht vorlag. Die GmbH hatte zwar Provisionszahlungen in Höhe von 560.000 Euro an den Vertragspartner erbracht, legte aber keinerlei Belege für erbrachte Leistungen vor.
Das Finanzamt leitete daher ein Steuerstrafverfahren ein und durchsuchte die Räumlichkeiten. Bei dieser Durchsuchung fanden sich die erforderlichen Nachweise und das Verfahren wurde eingestellt. Die Steuerpflichtige machte nun eine Entschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) geltend.
Das Amtsgericht war der Auffassung, die Steuerpflichtige habe die Durchsuchung quasi provoziert, weil sie die Nachweise nicht gleich vorgelegt habe. Ein Anspruch auf Entschädigung bestehe daher nicht.
Wie hat das Gericht entschieden?
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Bildnachweis: Stadtratte, Stock-Fotografie-ID: 1141436813
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