Haftung von Ehrenamtlichen

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Haftung von Ehrenamtlichen

Die Haftungsbeschränkung von ehrenamtlich tätigen Vereins- oder Vorstandsmitgliedern soll auf die neue (erhöhte) Ehrenamtspauschale angepasst werden.

Was wurde konkret vom Gesetzgeber beschlossen?

Zur Stärkung von ehrenamtlich tätigen Personen wurde die sog. Ehrenamtspauschale zum 01.01.2021 von 720,00 EUR auf 840,00 EUR erhöht. Wir berichteten darüber.

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