Grundsteuerreform: BFH rettet Gesetzgeber

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Grundsteuerreform: BFH rettet Gesetzgeber

Eigentümer von Immobilien müssen die Chance bekommen, zu beweisen, dass ihre Immobilie einen geringeren Grundsteuerwert haben, als das Finanzamt mit Hilfe des umstrittenen Bundesmodells errechnet hat (BFH, Beschl. v. 27.5.2024, Az. II B 78/23). 

Worum geht es?

Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Bewertungsregeln zur Grundsteuer 2018 für verfassungswidrig erklärt hat, wurde sich bemüht, die Grundsteuer auf ein verfassungskonformes Modell umzustellen. Nach dem Urteil wurde zunächst die Gesetzgebungskompetenz geändert. Der Bund hat nun die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz, wobei allerdings die Länder Abweichungen treffen können. Neben dem Bundesgesetz haben deshalb einige Länder ein eigenes abweichendes Gesetz zur Grundsteuer eingeführt.

Schon Ende letzten Jahres äußerte das FG Rheinland-Pfalz seine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der neuen Vorschriften des Bundes zur Grundsteuer. Gegen den Beschluss des Gerichtes legte das Finanzamt Beschwerde ein, weshalb sich erstmal der Bundesfinanzhof mit der neuen Grundsteuer befassen musste.

In dem Fall ging es um ein Einfamilienhaus, welches 1880 gebaut wurde. Seit der Erbauung seien laut Antragstellerin keine wesentlichen Renovierungen vorgenommen worden. Da die Bewertungsregeln des Bundes einen solch wertmindernden Umstand nicht berücksichtigen, wurde das Haus viel zu hoch bewertet.

Wie hat das Gericht entschieden? 

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Bildnachweis: gopixa, Stock-Fotografie-ID: 667809892

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