EuGH präzisiert: Wann verstoßen Steuerbefreiungen gegen EU-Recht?

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

EuGH präzisiert: Wann verstoßen Steuerbefreiungen gegen EU-Recht?

Vorliegend ging es um eine Grundsteuerbefreiung im polnischen Recht. Der EuGH präzisierte in der Entscheidung allgemein, wann Steuerbefreiungen unionsrechtswidrige staatliche Beihilfen darstellen können (EuGH, Urt. v. 29.04.2025, Az. C-453/23).

Worum geht es?

Nach pol­ni­schem Recht wird ein Grund­stück, das Teil der Ei­sen­bahn­in­fra­struk­tur ist, von der Grund­steu­er be­freit, wenn es Ei­sen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men zur Ver­fü­gung ge­stellt wird. Ein pol­ni­sches Un­ter­neh­men woll­te davon pro­fi­tie­ren, er­hielt aber keine Steu­er­be­frei­ung, weil es sich laut Verwaltungsgericht um eine uni­ons­rechts­wid­ri­ge staat­li­che Bei­hil­fe han­de­le. 

Das pol­ni­sche Obers­te Ver­wal­tungs­ge­richt schal­te­te deshalb den EuGH ein, der klä­ren soll­te, ob die Be­frei­ung den Be­güns­tig­ten einen se­lek­ti­ven Vor­teil ver­schafft und den Wett­be­werb ver­fälscht oder zu ver­fäl­schen droht.

Wie hat das Gericht entschieden?

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Bildnachweis: Fokusiert, Stock-Fotografie-ID: 1150690682 

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