Aufwendungen für Jubiläumstagung eines Vereins als Betriebsausgaben?

Geschrieben von: Schomerus

Aufwendungen für Jubiläumstagung eines Vereins als Betriebsausgaben?

Aufwendungen für eine ein Wochenende andauernde gemeinsame Jubiläumsveranstaltung eines Vereins und einer GmbH sind größtenteils als abzugsfähige Betriebsausgaben anzuerkennen.

Das Finanzgericht Münster hatte in seinem Urteil vom 09.11.2017 (Az. 13 K 3518/15 K) über die Klage zweier Kläger zu entscheiden. Der Kläger ist ein Verein, der gewerbliche Einkünfte erzielt und den Zweck verfolgt, den Zusammenhalt unter kleinen und mittelständischen Betrieben zu fördern. Die Klägerin ist eine GmbH, die Betreuungsleistungen insbesondere für Mitglieder des Vereins erbringt. Im Jahr 2012 veranstalteten beide Kläger eine Jubiläumsfeier zum 25-jährigen Bestehen des Vereins. Diese begann freitags um 10:00 Uhr mit der Vorstandssitzung des Vereins. Daran schlossen sich nachmittags die Mitgliederversammlung und abends eine Beach-Party an. Am Samstag fanden zunächst eine Jubiläumsveranstaltung mit Vorträgen und ein Jubiläumsmarkt mit Gewinnspiel und ab 16.00 Uhr eine Schifffahrt auf dem Rhein mit Dinner-Buffet und der Möglichkeit, ein EM-Fußballspiel anzusehen, statt. Die Veranstaltung endete am Sonntag mit einem Jazz-Brunch. Die ca. 450 Teilnehmer setzten sich aus Vereinsmitgliedern, externen Geschäftspartnern sowie 11 Arbeitnehmern zusammen. Die Kosten i.H.v. insgesamt ca. 240.000,00 EUR teilten sich die beiden Kläger und machten sie als Betriebsausgaben geltend. Das Finanzamt hielt diese Aufwendungen i.H.v. jeweils ca. 140.000 EUR für nicht abziehbare Geschenke bzw. nicht abziehbare Bewirtungsaufwendungen. Die Kläger waren demgegenüber der Ansicht, dass die Veranstaltung keinen Geschenkcharakter aufgewiesen habe, weil stets der Meinungsaustausch im Vordergrund gestanden habe.

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