Umfang der wirtschaftlichen Tätigkeit einer gemeinnützigen Organisation

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Umfang der wirtschaftlichen Tätigkeit einer gemeinnützigen Organisation

Für die Bemessung des zulässigen Umfangs der Tätigkeit einer gemeinnützigen Organisation im nicht steuerbegünstigten wirtschaftlichen Bereich kann die Frage herangezogen werden, wie viel Zeit und Personal im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eingesetzt wird.

Über welchen Sachverhalt musste der Bundesfinanzhof entscheiden?

Es ging in dem Verfahren um eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt). Der Zweck dieser Gesellschaft ist die selbstlose Unterstützung und Förderung von Kunst. Mit Bescheid vom 25.03.2015 stellt das Finanzamt fest, dass die Gesellschaft die satzungsmäßigen Voraussetzungen der Verfolgung steuerbegünstigender Zwecke erfüllt.

Im Laufe des Jahres 2016 erwarb und verkaufte die UG in erheblichem Umfang fremdfinanziert Aktien von ausländischen Anteilseignern, um aufgrund der Gemeinnützigkeit die Kapitalertragsteuer einzusparen (sog. „Dividendenstripping-Geschäfte“ oder „Cum-Cum Geschäfte“). Nachdem das Finanzamt durch die Steuerfahndung von den Aktiengeschäften Kenntnis erlangt hatte, versagte die Finanzbehörde der UG die Steuerbefreiung wegen Verstoßes der tatsächlichen Geschäftsführung gegen die Gemeinnützigkeitserfordernisse und erließ einen Vorauszahlungsbescheid über Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag. Dagegen legte die UG Einspruch ein und beantragte die Aussetzung der Vollziehung des genannten Bescheids.  Das Finanzamt und das erstinstanzliche Finanzgericht lehnten diesen Antrag. Die UG legte Beschwerde zum Bundesfinanzhof ein.

Wie entschied der Bundesfinanzhof?

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