Schießverein ist gemeinnützig

Geschrieben von: Schomerus

Schießverein ist gemeinnützig

Ein Verein, dessen Zweck in der Förderung des Schießsportes, insbesondere des IPSC-Schießens besteht, erfüllt die satzungsmäßigen Anforderungen an die Feststellung der Gemeinnützigkeit.

Der BFH hatte sich in seinem Urteil vom 27.09.2018 (Az. V R 48/16) mit der gemeinnützigen Förderung des sog. „IPSC-Schießens“ (International Practical Shooting Confederation) zu beschäftigen. Hierbei handelt es sich um einen Spezialbereich des Schießens. Bei dieser Schießsportdisziplin hat der Schütze in möglichst kurzer Zeit einen festgelegten Parcours mit verschiedenen Zielen (abstrakte Zielscheiben) zu absolvieren.

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