Kleine Anfrage: NGOs bilden keine „Schattenkultur“

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Kleine Anfrage: NGOs bilden keine „Schattenkultur“

Die Bundesregierung hebt in ihrer Antwort auf die „Kleine Anfrage“ der CDU/CSU zur Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen (NGO) hervor, dass gemeinnützige Organisationen auch politisch aktiv sein können.

Worum geht es?

Mit der Kleinen Anfrage der Unionsfraktion brachte diese 551 Fragen zur politischen Neutralität von staatlich geförderten Nichtregierungsorganisationen in die Bundesregierung ein und löste gleichzeitig eine heftige Debatte aus. Detailliert aufgeschlüsselt wollten CDU und CSU etwa wissen, in welchem Umfang bestimmte staatlich geförderte Nichtregierungsorganisationen finanziert werden, ob sie aus Sicht der Bundesregierung ausschließlich gemeinnützige Zwecke erfüllen und in welchen Verbindungen sie zu gewissen politischen Akteuren und Parteien stehen.

Hintergrund der Kleinen Anfrage war, dass einige Organisationen, die Geld vom Fiskus bekommen, zu Demonstrationen gegen rechts aufgerufen hatten. Auslöser dafür war die von der Union initiierte Asylkurs-Abstimmung im Bundestag Ende Januar. Die Unionsfraktion argumentierte, dass staatlich finanzierte Organisationen politisch neutral sein müssten. Dabei bezogen sie sich vor allem auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs von 2019; das Gericht befand seinerzeit, dass dem Anti-Globalisierungsnetzwerk Attac e.V. die Steuervorteile, von denen gemeinnützige Organisationen profitieren, nicht zustehen. Attac ziele mit seinen Aktivitäten darauf ab, die öffentliche Meinung im Sinne der eigenen Auffassungen zu beeinflussen, was mit Gemeinnützigkeit nicht vereinbar sei. Das Urteil liegt nun beim Bundesverfassungsgericht.

Die rot-grüne Bundesregierung hat nun auf die Kleine Anfrage geantwortet. In dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums widerspricht dieses der Auffassung der Union, wonach die geförderten NGOs eine „Schattenkultur“ bildeten. Dass staatlich geförderte NGOs politisch neutral sein müssen, hält die Bundesregierung für unzutreffend. Die Neutralitätspflicht des Staates beziehe sich auf staatliches Handeln und gelte nicht für unabhängige zivilgesellschaftliche Akteure. Der freiheitliche demokratische Verfassungsstaat lebe von zivilgesellschaftlichem Engagement für ein friedliches und respektvolles Zusammenleben und dem Einsatz gegen menschen- und demokratiefeindliche Phänomene. Der Staat sei dafür verantwortlich, im Rahmen einer wehrhaften Demokratie für den Erhalt der freiheitlich demokratischen Grundordnung einzutreten. Dazu zähle auch die Förderung solchen Engagements. 

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Bildnachweis: AndreyPopov, Stock-Fotografie-ID: 2153482045 

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