Keinen Übungsleiterfreibetrag für Vergütungen eines Auditors

Geschrieben von: Schomerus

Keinen Übungsleiterfreibetrag für Vergütungen eines Auditors

Die Tätigkeit eines Auditors im Akkreditierungsverfahren für Bachelor und Masterstudiengänge nach dem Bologna-Beschluss hat keine pädagogische Ausrichtung. Vergütungen fallen deswegen nicht unter den Freibetrag des § 3 Nr. 26 EStG.

Das FG Hessen hatte in seinem Urteil vom 25.02.2016 (Az. 12 K 1017/15) über die Steuerfreiheit der Aufwandsentschädigung eines Auditors zu entscheiden, welche ihm im Rahmen von Akkreditierungsverfahren an Hochschulen zugeflossen ist. Die Tätigkeit des Auditors bestand darin, den Hochschulen Fachwissen zu vermitteln, damit diese Studiengänge inhaltlich so aufeinander aufbauen konnten, dass sie das Akkreditierungsverfahren für Bachelor- und Masterstudiengänge bestanden.

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