Gemeinnützigkeit im „Ampel“-Koalitionsvertrag

Koalitionsvertrag
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Gemeinnützigkeit im „Ampel“-Koalitionsvertrag

Die neue Koalition aus SPD, Grünen und FDP hat ihren Koalitionsvertrag der Öffentlichkeit präsentiert. Wir haben den Vertrag für Euch durchforstet und geben einen Überblick über alle Pläne der „Ampel“, die sich auf die Gemeinnützigkeit beziehen.

Welche grundsätzlichen Aussagen enthält der Koalitionsvertrag zum Gemeinnützigkeitsrecht?

Die „Ampel“ möchte das Gemeinnützigkeitsrecht modernisieren. Die Koalition verweist insoweit auf die entstandene Unsicherheit nach der Rechtsprechung des BFH zur Gemeinnützigkeit. Die Koalition beabsichtigt zudem die einzelnen Zwecke der Gemeinnützigkeit zu konkretisieren und zu ergänzen. Ferner sollen größere gemeinnützige Organisation größere Transparenzpflichten auferlegt werden. Weiterhin ist vorgesehen, das zivilrechtliche Engagement durch die Stärkung gemeinnütziger Tätigkeit zu fördern. EU-Rechtsformen für Vereine und Stiftungen sowie die Äquivalenzprüfungen für die Gemeinnützigkeit aus anderen Mitgliedstaaten sollen vereinfacht werden. Die Koalition möchte dadurch grenzüberschreitende Spenden und Kooperationen erleichtern.  

Was plant die „Ampel“ in im Übrigen Bezug auf Spenden?

In steuerlicher Hinsicht sollen die bestehenden Regelungen zu Sachspenden vereinfacht werden. Es sind rechtssichere, bürokratiearme Regelungen geplant, die die bestehenden steuerlichen Hürden bei Sachspenden beseitigen sollen. Der Hintergrund dieser aus unserer Sicht nicht zur zu Pandemie-Zeiten sinnvollen Pläne ist es, die Vernichtung der betroffenen Waren zu verhindern. Hinsichtlich der Veröffentlichung der Spendenstruktur und Finanzierung der gemeinnützigen Organisation plant die „Ampel“ handhabbare und standardisierte Transparenzpflichten.

Was plant die Koalition zum Thema „Gemeinnützigkeit und Bildung“?

Bei der Erwachsenenbildung soll durch ein Förderprogramm für Volkshochschulen und andere gemeinnützige Bildungseinrichtungen in eine digitale Infrastruktur investiert werden. Ferner ist geplant, die Umsatzsteuerbefreiung für gemeinwohlorientierte Bildungsdienstleistungen europarechtskonform beizubehalten. Weiterhin ist der Ausbau von Angeboten zur Alphabetisierung vorgesehen.

Wird das Thema „Gaming“ im Koalitionsvertrag behandelt?

Auch das Thema „Gaming“ findet im Koalitionsvertrag Erwähnung. So soll der Games-Standort Deutschland gestärkt und die Förderung verstetigt werden. Überdies ist vorgesehen, den „E-Sport“ als gemeinnützig anzuerkennen.

Gibt es Pläne zur politischen Aktivität von gemeinnützigen Organisationen?

Die Koalition nimmt sich auch den Bereich der politischen Aktivität von gemeinnützigen Organisationen vor. Dieses Thema war insbesondere aufgrund der „Attac-Urteile“ des BFH Gegenstand der öffentlichen Diskussion. Die Koalition möchte in der Legislaturperiode gesetzlich klarstellen, dass sich eine gemeinnützige Organisation innerhalb ihrer steuerbegünstigten Zwecke politisch betätigen kann. Zudem sollen auch gelegentliche Stellungnahmen zu tagespolitischen Themen möglich sein, ohne dass die Gemeinnützigkeit gefährdet wird.

Was ist sonst noch zur Gemeinnützigkeit geplant?

Es soll eine neue „Wohngemeinnützigkeit“ eingeführt und gefördert werden. Nach den „Ampel“-Plänen soll so eine neue Dynamik in den Bau und die dauerhafte Sozialbindung bezahlbaren Wohnraums erzeugt werden. Nach der Koalition stellt dies eine Ergänzung der etablierten Wohnungswirtschaft dar, die nicht benachteiligt werden soll. Inwieweit dies Auswirkungen auf das eigentliche Gemeinnützigkeitsrecht hat, bleibt abzuwarten. Ferner soll es Rechtssicherheit soll für den gemeinnützigen Journalismus geben. Bisher ist Journalismus steuerlich nicht als gemeinnützig anerkannt. Die Anerkennung würde es Stiftungen, Spenderinnen und Spendern erleichtern, finanzielle Mittel an gemeinnützige Medienorganisationen zu geben.

Wir werden Euch selbstverständlich über die Umsetzung der Pläne der „Ampel“ auf dem Laufenden halten. Ihr findet dazu auch ein Video auf unserem You-Tube Kanal.

Das Abspielen des Videos erfordert Ihre Einwilligung in das Setzen von YouTube-Cookies. Durch das Akzeptieren greifen Sie auf Inhalte von YouTube zu, einem Dienst eines externen Drittanbieters. Ihre Entscheidung wird von uns in einem Cookie gespeichert und gilt für alle YouTube-Videos auf vereinfacher.de

YouTube-Datenschutzerklärung

Wenn Sie diesen Hinweis akzeptieren, wird Ihre Auswahl gespeichert und die Seite aktualisiert.


Bildnachweis: IMAGO / Bildgehege / Bild-ID 142740774

Teile diesen Beitrag

Schreibe einen Kommentar