AWO Frankfurt: Wiedererlangung der Gemeinnützigkeit

AWO FFM
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

AWO Frankfurt: Wiedererlangung der Gemeinnützigkeit

2014 verlor die AWO Frankfurt ihren Status der Gemeinnützigkeit. Nun gab sie bekannt, dass sie ihn wiedererlangt habe.

Worum geht es?

Der AWO Frankfurt wurde 2014 der Status der Gemeinnützigkeit aberkannt. Grund für die Aberkennung waren erhebliche Mittelfehlverwendungen und der damit einhergehende Verstoß gegen das Selbstlosigkeitsgebot des § 55 AO gewesen.

Bei der Aberkennung der Gemeinnützigkeit erfolgt kein endgültiger Verlust der Steuerbegünstigung. Vielmehr wird diese nur für die Veranlagungszeiträume versagt, in denen der Verstoß gegen die gemeinnützigkeitsrechtlichen Voraussetzungen festgestellt worden ist. Es erfolgt eine „normale“ steuerliche Behandlung, was zu erheblichen Steuernachzahlungen führen kann, da alle Gewinne steuerpflichtig sind, die den Tatbestand einer Einkunftsart erfüllen. Darüber hinaus besteht das Risiko einer Spendenhaftung.

Eine „Wiedererlangung“ steht den betroffenen Organisationen demnach offen, sofern die für die Aberkennung relevanten Ursachen beseitigt worden sind.

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Foto: IMAGO / epd / 102203408

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