Steuerliche Corona-Sonderregeln für Gemeinnützige
Das für Gemeinnützigkeit zuständige Referat des BMF stellt in einem aktuellen Schreiben die steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der von der Corona-Krise Betroffenen vor. Die Verwaltungsregelungen sollen gemeinnützig Tätige längstens bis zum 31. Dezember 2020 entlasten.
Organisationen werden unterstützt, wenn sie sich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die Eindämmung der Pandemie oder für diejenigen engagieren, deren Alltag plötzlich mit nie zuvor dagewesenen Gefährdungen verbunden ist (sog. Risikopersonen, aber auch medizinisches Personal).
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