Die Coronakrise – Erleichterungen für Vorstandssitzungen von Vereinen

Virtuelle Versammlung im Verein
Geschrieben von: Vereinfacher

Die Coronakrise – Erleichterungen für Vorstandssitzungen von Vereinen

Die Coronakrise schränkt das öffentliche Leben immer mehr ein. Auch Vereine sind betroffen. Aufgrund der in den einzelnen Bundesländern geregelten Ansammlungs- und Versammlungsverbote sowie der Kontaktbeschränkungen können Mitgliederversammlungen und teilweise auch Vorstandssitzungen zurzeit nicht stattfinden. Die Handlungsmöglichkeiten von Vereinen sind daher erheblich eingeschränkt.

Im Eilverfahren haben Bundestag und Bundesrat ein Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beschlossen, dass seit dem 28.03.2020 in Kraft ist.

Erleichterungen gelten auch für Vorstandssitzungen

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