Die Coronakrise – Erleichterungen für Vorstandssitzungen von Vereinen
Die Coronakrise schränkt das öffentliche Leben immer mehr ein. Auch Vereine sind betroffen. Aufgrund der in den einzelnen Bundesländern geregelten Ansammlungs- und Versammlungsverbote sowie der Kontaktbeschränkungen können Mitgliederversammlungen und teilweise auch Vorstandssitzungen zurzeit nicht stattfinden. Die Handlungsmöglichkeiten von Vereinen sind daher erheblich eingeschränkt.
Im Eilverfahren haben Bundestag und Bundesrat ein Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beschlossen, dass seit dem 28.03.2020 in Kraft ist.
Erleichterungen gelten auch für Vorstandssitzungen
…
Dies ist geschützter Inhalt. Du benötigst nur eine kostenlose Mitgliedschaft, um ihn anzusehen. Dafür reicht Deine E-Mail-Adresse.
Schon Mitglied? Hier einloggen:
Schreibe einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.