Vermietung und Verpachtung von Gebäuden zur Unterbringung von Bürgerkriegsflüchtlingen und Asylbewerbern
Die OFD Verfügung erläutert die umsatzsteuerlichen Konsequenzen der Vermietung und Verpachtung von Gebäuden zur Unterbringung von Bürgerkriegsflüchtlingen und Asylbewerbern. Hierbei kommt es im Wesentlichen auf die Art und Dauer des Vertragsverhältnisses an
Die OFD Frankfurt am Main hat mit einer Verfügung vom 21.03.2016 (S 7168 A – 15 – St 16) zum Thema der Vermietung und Verpachtung von Gebäuden zur Unterbringung von Bürgerkriegsflüchtlingen und Asylbewerbern Stellung genommen. Im Folgenden werden die wichtigsten Aspekte zusammenfasst:
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