Vereinssponsoring und die Betriebsausgaben des Sponsors

Geschrieben von: Schomerus

Vereinssponsoring und die Betriebsausgaben des Sponsors

Das OFD Nordrhein-Westfalen zeigt auf, wann eine Sponsor Betriebsausgaben ansetzen kann und wann dies ausgeschlossen ist. Zur Abgrenzung wird auf zwei BFH-Urteile verwiesen.

Das OFD Nordrhein-Westfalen nimmt in seiner Kurzinformation vom 09.05.2017 (Az. ESt Nr. 14/2017) Stellung zur ertragssteuerlichen Beurteilung von Aufwendungen für die Veranstaltung von Golfturnieren. Bei Veranstaltungen, die von Unternehmen „gesponsert“ werden, kann der Verein Spenden sammeln und das Unternehmen kann für sich Werbung machen. Dem Sponsor ist es naturgemäß wichtig, dass die Kosten des Events auch steuerliche Berücksichtigung finden. In diesem Zusammenhang weist das OFD darauf hin, dass Betriebsausgaben nicht abziehbar sind, wenn es sich um Aufwendungen für Jagd oder Fischerei, für Segeljachten oder Motorjachten sowie für ähnliche Zwecke und für die hiermit zusammenhängenden Bewirtungen handelt. Die Rede ist dann von nicht abziehbaren Repräsentationsaufwendungen. Inwieweit in der Ausrichtung von Golfturnieren ähnliche Zwecke im Sinne dieses Abzugsverbots zu sehen sind, hat der BFH mit zwei Urteilen näher abgegrenzt.

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