Vereinsmitglieder in Baden-Württemberg dürfen mehr annehmen
Die Freigrenze für Zuwendungen an Vereinsmitglieder wurde rückwirkend zum 01.01.2019 auf 60 Euro erhöht. Diese Erhöhung betrifft zunächst nur das Land Baden-Württemberg.
Um den ehrenamtlichen Einsatz von Vereinsmitgliedern eine höhere Wertschätzung zukommen zulassen, hebt das Land Baden-Württemberg die Freigrenze für Zuwendungen an Vereinsmitglieder von 40,00 EUR auf 60,00 EUR an. Dies erklärte das Finanzministerium des Landes am 21.03.2019 in einer Pressemitteilung.
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