Unentgeltliche Abgabe von Lebensmitteln an „Tafeln“ durch Lebensmittelhändler

Geschrieben von: Schomerus

Unentgeltliche Abgabe von Lebensmitteln an „Tafeln“ durch Lebensmittelhändler

Eine neue OFD Verfügung nimmt Stellung zu der umsatzsteuerlichen Beurteilung der kostenlosen Abgabe von Waren an Tafeln durch Lebensmittelhändler. Ferner wird erörtert, ob ein Ansatz als Sachspende möglich ist.

Nach der Verfügung der OFD Niedersachsen vom 09.02.2016 (Az. S 2223 – 324 – St 235 S 0185 – 7 – St 245S 7100 – 674 – St 171G 1412 – 27 – St 251) ist in umsatzsteuerrechtlicher Hinsicht bei der Abgabe von Waren an Tafeln durch Lebensmittelhändler zwischen den Lebensmittelhändler und den Tafeln zu differenzieren.

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