Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Umsätzen aus Deutschkursen für Flüchtlinge und Migranten

Geschrieben von: Schomerus

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Umsätzen aus Deutschkursen für Flüchtlinge und Migranten

Deutschkurse für Flüchtlinge und Migranten sind unter bestimmte Voraussetzungen umsatzsteuerbefreit

Die OFD Niedersachsen hat in seinem Schreiben vom 29.10.2015 (Az. S 7179 – 126 – St 181) klargestellt, dass die nach § 42 AufenthG erbrachten Leistungen (Integrationskurse) steuerfrei sind, wenn diese vom Bundesamt für Integration zur Durchführung von Integrationskursen zugelassen sind. Diese Zulassung gilt als Bescheinigung nach § 4 Nr.21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG und ersetzt die Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde.

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