Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Leistungen im Rahmen der Flüchtlingshilfe

Geschrieben von: Schomerus

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Leistungen im Rahmen der Flüchtlingshilfe

Im Rahmen der Flüchtlingshilfe können mehrere Umsatzsteuerbefreiungstatbestände angewendet werden. Diese werden insbesondere für die Tätigkeit von gemeinnützigen Vereinen weit ausgelegt.

Mit seinem Schreiben vom 09.02.2016 (Az. Az. III C 3 – S 7130/15/10001; IV C 4 – S 0185/15/10001:001) nimmt das BMF zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Leistungen im Rahmen der Flüchtlingshilfe Stellung. Der Zweck liege hierbei darin, Vereinen, die sich im Rahmen der Flüchtlingshilfe auch über ihren eigentlichen Satzungszweck hinaus engagieren, nicht Gefahr laufen zu lassen, einer zusätzlichen Umsatzsteuerbelastung ausgesetzt zu werden.

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