Umsatzsteuerliche Fragen bei Unterbringung von Flüchtlingen

Geschrieben von: Schomerus

Umsatzsteuerliche Fragen bei Unterbringung von Flüchtlingen

Die OFD Frankfurt am Main hat zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Vermietung und Verpachtung von Gebäuden zur Unterbringung von Bürgerkriegsflüchtlingen und Asylbewerbern Stellung genommen.

OFD Frankfurt stellt in der Verfügung vom 13.12.2017 (Az. S 7168 A – 15 – St 16) zunächst klar, dass aus umsatzsteuerlicher Sicht grundsätzlich zwischen einer langfristigen und einer kurzfristigen Vermietung unterschieden werden müsse. Umsätze aus langfristiger Vermietung von Grundstücken seien umsatzsteuerfrei. Unter langfristiger Vermietung seien Mietverträge mit einer Laufzeit von mehr als sechs Monaten zu verstehen.

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