Umsatzsteuerliche Beurteilung des Fahrsicherheitstrainings gemeinnütziger Organisationen
Fahrsicherheitstrainings sind keine umsatzsteuerfreien Bildungsleistungen, da an Schulen und Hochschulen keine vergleichbaren Leistungen angeboten werden
Das Finanzministerium Schleswig-Holstein hat in der Umsatzsteuerkurzinformation vom 27.11.2015 (Az. 2015/07) die Auffassung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder dargelegt, wonach Fahrsicherheitstrainings keine nach § 4 Nr. 21 und Nr. 22 UStG umsatzsteuerfreien Bildungsleistungen sind. Eine Berufung auf Unionsrecht (Art. 132 Abs. 1 Buchst i und j MwStSystRL) scheide danach aus.
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